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Falsche bzw.missverständliche Pressemitteilungen haben in den vergangenen Tagen zu Irritationen unter den Anglern geführt.Sie beziehen sich auf die Ergebnisse von PCB-Messungen an Fischen aus dem Dortmunder Hafen.

Der Dortmunder Hafen ist an den Verein 1.ASV-Dortmund e.V. verpachtet, der unter Androhung der Aufhebung des Pachtvertrages einem freiwilligen Angelverzicht zugestimmt hat.

Mit dem Kanalschein darf und durfte dort sowieso noch nie geangelt werden.

Als einzige Einschränkung gilt ein Fangverbot für Aale im Dortmund-Ems-Kanal von Kilometer 1,44 bis zur Schleuse Henrichenburg (ca. 10 km), um die Gesundheit der Angler zu schützen.

Es gilt, bis aufgrund weiterer Untersuchungen Entwarnung gegeben werden kann.

Für den Landesfischereiverband Westfalen und Lippe steht die Gesundheit der Angler an erster Stelle. Aus diesem Grund wird versucht, möglichst schnell weitere Aufklärung über die Verzehrfähigkeit von Fischen zu erreichen.

Ein allgemeines Angelverbot wird jedoch grundsätzlich abgelehnt.

Sollte es nötig sein, können Verzehrsempfehlungen oder Fangverbote einzelner Arten der Gesundheitsvorsorge genüge tun.

Umfassende Informationen findet Ihr unter

www.lfv-westfalen.de